Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 25.06.2010

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.06.2010 - I-15 W 308/10   

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https://dejure.org/2010,3141
OLG Hamm, 22.06.2010 - I-15 W 308/10 (https://dejure.org/2010,3141)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.06.2010 - I-15 W 308/10 (https://dejure.org/2010,3141)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - I-15 W 308/10 (https://dejure.org/2010,3141)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1960; BGB § 1961
    Anordnung einer Nachlasspflegschaft auf Antrag des Vermieters zwecks Beendigung und Abwicklung des Wohnraummietverhältnisses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis der Einrichtung einer Nachlasspflegschaft zur Beendigung und Abwicklung eines Wohnraummietverhältnisses

  • Wolters Kluwer
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nachlasspflegschaft - Ablehnung der Anordnung - Rechtsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1960; BGB § 1961
    Einrichtung einer Nachlasspflegschaft zur Beendigung und Abwicklung eines Wohnraummietverhältnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Tod des Mieters und unbekannte Erben: Abwicklung des Mietvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Tod eines Mieters ohne Erben - Vermieter kann eine Nachlasspflegschaft beantragen, um den Anspruch auf ausstehende Miete geltend zu machen

  • institut-fuer-internationales-erbrecht.de (Kurzinformation)

    Antrag auf Nachlasspflegschaft durch Vermieter bei Tod des Mieters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1594
  • FGPrax 2011, 29
  • FamRZ 2011, 63
  • Rpfleger 2010, 590
  • ZEV 2010, 545
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 22.01.2008 - 15 W 270/07

    Zu den Voraussetzungen der Anordnung einer Nachlasspflegschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2010 - 15 W 308/10
    Dementsprechend gilt der Erbe bereits dann als unbekannt, wenn die Verhältnisse so weitläufig und/oder unklar sind, dass dem Gläubiger die Beschaffung derjenigen Informationen und Unterlagen, die für den Nachweis der Passivlegitimation notwendig wären, unmöglich oder zumindest unzumutbar ist (Senat FGPrax 2008, 161 = FamRZ 2008, 1636).
  • OLG Dresden, 09.12.2009 - 3 W 1133/09

    Bestellung eines Nachlasspflegers

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2010 - 15 W 308/10
    Dies folgt aus der gesetzlichen Regelung des § 1961 BGB, der die Anordnung der Nachlasspflegschaft auf seinen Antrag zwingend vorsieht (KG NJWE-FER 2000, 15; OLGZ 1981, 151; OLG Dresden Rpfleger 2010, 215; ebenso zur Aufhebung einer unter den Voraussetzungen des § 1961 BGB angeordneten Nachlasspflegschaft: Senat Rpfleger 1987, 416; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 16. Aufl., § 59, Rdnr. 83).
  • OLG Hamm, 05.01.2010 - 15 W 383/09

    Anordnung der Nachlasspflegschaft bei einem bedürftigen Nachlass

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2010 - 15 W 308/10
    Der Senat hat sich in seiner Entscheidung vom 05.01.2010 (FGPrax 2010, 80 = Rpfleger 2010, 268) der überwiegenden Rechtsauffassung angeschlossen, dass die Anordnung der Nachlasspflegschaft bei einem bedürftigen Nachlass nicht davon abhängig gemacht werden kann, dass der antragstellende Gläubiger die Gerichtskosten vorschießt.
  • OLG Düsseldorf, 10.12.2001 - 10 W 134/01

    Voraussetzungen der Erhöhungsgebühr bei Mehrheit von Auftraggebern

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2010 - 15 W 308/10
    Es bedarf an dieser Stelle keiner Entscheidung darüber, ob zu den Kosten, die durch die Anordnung der Nachlasspflegschaft entstehen, auch die Vergütung und Auslagen des Nachlasspflegers gehören (so OLG Frankfurt Rpfleger 1993, 284; OLG Düsseldorf Rpfleger 2002, 227; OLG Dresden, a. a. O.).
  • OLG Frankfurt, 01.12.1992 - 20 W 417/92

    Anfechtung eines Testaments wegen Testierunfähigkeit; Vergütung des

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2010 - 15 W 308/10
    Es bedarf an dieser Stelle keiner Entscheidung darüber, ob zu den Kosten, die durch die Anordnung der Nachlasspflegschaft entstehen, auch die Vergütung und Auslagen des Nachlasspflegers gehören (so OLG Frankfurt Rpfleger 1993, 284; OLG Düsseldorf Rpfleger 2002, 227; OLG Dresden, a. a. O.).
  • OLG Hamm, 03.07.1987 - 15 W 182/87

    Beschwerdebefugnis des Nachlaßgläubigers; Pflegschaftsanordnung; Aufhebung der

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2010 - 15 W 308/10
    Dies folgt aus der gesetzlichen Regelung des § 1961 BGB, der die Anordnung der Nachlasspflegschaft auf seinen Antrag zwingend vorsieht (KG NJWE-FER 2000, 15; OLGZ 1981, 151; OLG Dresden Rpfleger 2010, 215; ebenso zur Aufhebung einer unter den Voraussetzungen des § 1961 BGB angeordneten Nachlasspflegschaft: Senat Rpfleger 1987, 416; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 16. Aufl., § 59, Rdnr. 83).
  • KG, 03.10.1980 - 1 W 3322/80
    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2010 - 15 W 308/10
    Dies folgt aus der gesetzlichen Regelung des § 1961 BGB, der die Anordnung der Nachlasspflegschaft auf seinen Antrag zwingend vorsieht (KG NJWE-FER 2000, 15; OLGZ 1981, 151; OLG Dresden Rpfleger 2010, 215; ebenso zur Aufhebung einer unter den Voraussetzungen des § 1961 BGB angeordneten Nachlasspflegschaft: Senat Rpfleger 1987, 416; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 16. Aufl., § 59, Rdnr. 83).
  • OLG Köln, 10.12.2010 - 2 Wx 198/10

    Voraussetzungen der Bestellung eines Nachlasspflegers auf Antrag eines Gläubigers

    Gegen die Ablehnung eines Antrages auf Anordnung einer Nachlaßpflegschaft steht dem Gläubiger, der diese Anordnung beantragt hatte, gemäß § 59 Abs. 2 FamFG die Beschwerde zu (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2010, 1594 mit weit. Nachw.).

    Nach der zwingenden (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2010, 1594 [1595]; KG NJWE-FER 2000, 15) Regelung des § 1961 BGB hat das Nachlaßgericht in den Fällen des § 1960 Abs. 1 BGB, also auch dann, wenn der Erbe unbekannt oder wenn ungewiß ist, ob er die Erbschaft angenommen hat (§ 1960 Abs. 1 Satz 2 BGB), einen Nachlaßpfleger zu bestellen, wenn die Bestellung von dem Berechtigten zum Zwecke der gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs beantragt wird, der sich gegen den Nachlaß richtet.

    Wer Erbe des Erblassers geworden ist, ist derzeit unbekannt (vgl. dazu Senat, FamRZ 1989, 485; OLG Hamm, NJW-RR 2010, 1594 [1595]; Palandt/Edenhofer, BGB, 69. Aufl. 2010, § 1960, Rdn. 6), nachdem mehrere potentielle Erben, darunter der in einem Testament des Erblassers vom 19. Januar 1995 zum Alleinerben eingesetzte Herr E. N., die Erbschaft ausgeschlagen haben.

    Die Auswahl des Nachlaßpflegers obliegt dem Rechtspfleger des Amtsgerichts (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2010, 1594 [1595]; Palandt/Edenhofer, a.a.O., § 1960, Rdn. 9).

  • OLG Braunschweig, 23.10.2019 - 1 W 26/19

    Erbengemeinschaft; Miterbe; unbekannte Erben; Erbausschlagungserklärung;

    Wird die Einrichtung einer Nachlasspflegschaft abgelehnt, ist beschwerdebefugt, wer ein rechtliches Interesse an der Abänderung des ablehnenden Beschlusses hat, § 59 Abs. 1 FamFG; dies ist insbesondere bei Nachlassgläubigern der Fall, die gemäß § 1961 BGB die Nachlasspflegschaft beantragt haben, § 59 Abs. 2 FamFG (OLG Köln, Beschluss vom 10. Dezember 2010 - 2 Wx 198/10 -, ZEV 2011, S. 582 [583]; OLG Hamm, Beschluss vom 22. Juni 2010 - 15 W 308/10 -, NJW-RR 2010, S. 1594 [1594 f.] m.w.N.; Beschluss vom 30. Juli 2014 - 10 W 112/14 -, juris, Rn. 3 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 29.09.2014 - 5 W 64/14

    Anordnung einer Nachlasspflegschaft zum Zwecke der Geltendmachung von Ansprüchen

    Wird der Antrag abgelehnt, so ist der Nachlassgläubiger nach § 58 Abs. 1 , § 59 Abs. 2 FamFG befugt, Beschwerde einzulegen (OLG Hamm FGPrax 2011, 29 ).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 25.06.2010 - 3 W 13/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,21424
OLG Schleswig, 25.06.2010 - 3 W 13/10 (https://dejure.org/2010,21424)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.06.2010 - 3 W 13/10 (https://dejure.org/2010,21424)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. Juni 2010 - 3 W 13/10 (https://dejure.org/2010,21424)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2069; BGB § 2270 Abs. 2
    Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung führt nicht zwingend zur wechselbezüglichen Ersatzerbeneinsetzung

  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Berufung zu Ersatzerben

  • rechtsportal.de

    BGB § 2069; BGB § 2270
    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Berufung zu Ersatzerben

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 66
  • ZEV 2010, 545
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 15.07.2003 - 15 W 178/03

    Wechselbezüglichkeit der Ersatzerbenberufung

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.06.2010 - 3 W 13/10
    Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs hat ausweislich seiner verallgemeinernden Ausführungen (bei juris insbesondere Tz. 14 bis 17 im Anschluss an die dort referierte geänderte Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts) nicht nur auf die Besonderheiten des dortigen Einzelfalles (nichteheliches, im Testierzeitpunkt noch nicht geborenes und nach damaliger Rechtslage nicht im Rechtssinne mit seinem Vater verwandtes Kind des vorverstorbenen Sohnes des Erblassers) bezogene, sondern vielmehr gezielt-grundsätzliche Bedeutung (ausdrücklich ebenso OLG Hamm, FamRZ 2004, 662 ff bei juris Rn. 23 mit Literaturnachweisen).

    Die sofortige Beschwerde beruft sich sodann zu ihren Gunsten auf die Entscheidung des OLG Hamm vom 15. Juli 2003 (FamRZ 2004, 662 f.).

  • OLG München, 20.04.2010 - 31 Wx 83/09

    Gemeinschaftliches Testament: Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbenberufung

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.06.2010 - 3 W 13/10
    Dabei stellt auch die Ersatzerbeneinsetzung im Verhältnis zur Einsetzung des zunächst bedachten Erben eine solche selbstständige, gesonderte Verfügung dar (vgl. nur OLG München, Beschluss vom 20.04.2010, 31 Wx 83/09, bei Juris Rn. 28 mwN).

    Bleibt es mithin dabei, dass eine Ersatzerbenberufung der Antragstellerin nur auf der gesetzlichen Zweifelsregelung des § 2069 BGB beruht und sich nicht durch vorrangige individuelle Auslegung feststellen lässt, dann ist in einem zweiten Schritt allerdings zu fragen, ob aber eine solche auf § 2069 BGB beruhende Ersatzerbenstellung nach dem Willen der Erblasser wechselbezüglich ausgestaltet sein sollte (zu diesem notwendigen weiteren Auslegungsschritt vgl. OLG München Beschluss vom 20. April 2010, 31 Wx 83/09 bei juris Rn. 29 ff.).

  • BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01

    Erbrecht - Wechselbezüglichkeit nach Wegfall des Schlußerben

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.06.2010 - 3 W 13/10
    Eine Wechselbezüglichkeit der Ersatzerbenbestimmung kann unter Heranziehung der neueren Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 2002, 1126 ) nicht erkannt werden, wonach eine Kumulation der Auslegungsregeln des § 2069 BGB zur Ersatzerbenbestimmung und des § 2270 Abs. 2 BGB zur Wechselbezüglichkeit nicht möglich ist.
  • BayObLG, 09.01.2004 - 1Z BR 95/03

    Gesetzliche Vermutung des § 2270 Abs. 1 BGB bei möglicher Ersatzerbschaft

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.06.2010 - 3 W 13/10
    Ob derart abgesenkte Anforderungen die Basis der grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs (aaO.) doch bereits verlassen und strengere Maßstäbe angewendet werden müssen, insbesondere gute familiäre Bindungen und die genannte allgemeine Lebenserfahrung für eine im Wege ergänzender Testamentsauslegung zu erkennende Ersatzerbeneinsetzung nicht ausreichen (so wohl BayObLG FamRZ 2004, 1671 f. und in Auseinandersetzung mit dieser Entscheidung sowie der Entscheidung des OLG Hamm auch Keim, ZEV 2004, 245 f.), kann dahinstehen.
  • KG, 19.12.2014 - 6 W 155/14

    Ehegattentestament: Wechselbezüglichkeit der Verfügungen zugunsten der

    Da sich die Ersatzerbenberufung vorliegend nicht durch eine individuelle Auslegung des gemeinschaftlichen Testaments, sondern allein aufgrund der Anwendung der Zweifelsregelung des § 2069 BGB ermitteln ließe, kommt eine Bindungswirkung nach ständiger Rechtsprechung (BGH a.a.O., dort LS und Rdz. 17; OLG Schleswig FamRZ 2014, 248 - 250, zitiert nach juris, dort Rdz. 32; ders. FamRZ 2011, 66 - 68, zitiert nach juris, dort Rdz. 15) nicht in Betracht.
  • OLG Schleswig, 12.08.2013 - 3 Wx 27/13

    Testamentsauslegung: Heranziehung mehrerer Zweifelsregeln bei Auslegung eines

    Diese allgemeine Lebenserfahrung liegt gerade der Auslegungsregel des § 2069 BGB zugrunde (vgl. ähnlich bereits die Argumentation des OLG Schleswig im Beschluss vom 25. Juni 2010, ZErb 2010, 264 ff mit zustimmender Anmerkung von Lange, jurisPR-FamR 21/2010, Anm. 6).
  • OLG Frankfurt, 20.02.2014 - 20 W 303/12

    Auslegung eines Ehegattentestaments

    Ergäbe sich wie vorliegend die Ersatzerbenstellung aber nur aus der Zweifelsregel des § 2069 BGB, ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 16.01.2002, Az. IV ZB 20/01, BGHZ 149, 363 ff., zitiert nach juris) und der Obergerichte (z. B. OLG Schleswig, Beschlüsse vom 12.08.2013, Az. 3 Wx 27/13 und vom 25.06.2010, Az. 3 W 13/10; OLG München, Beschlüsse vom 20.04.2010, Az. 31 Wx 83/09 und vom 21.12.2006, Az. 31 Wx 71/06; OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2003, Az. 15 W 178/03; jeweils zitiert nach juris), auf die die Beschwerde verweist, daneben (kumulativ) eine Anwendung der Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB nicht möglich.

    Das Nachlassgericht verkennt in Bezug auf die genannte Rechtsprechung, dass die vom Bundesgerichtsgerichtshof aufgestellten Grundsätze angesichts der verallgemeinernden Ausführungen in der genannten Entscheidung (BGH a. a. O., insbesondere Rn. 14 bis 17 zitiert nach juris) gerade über den dort entschiedenen Einzelfall hinaus für alle Fälle gelten, in denen sich sowohl die Ersatzerbenstellung als auch die Wechselbezüglichkeit der jeweiligen Verfügungen ausschließlich über die Zweifelsregelungen der §§ 2069 und 2270 Abs. 2 BGB ergeben (vgl. auch OLG Schleswig, Beschluss vom 25.06.2010, Az. 3 W 13/10, Rn. 5 zitiert nach juris).

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